Allgemeines zur Urlaubspflege

Es tut allen gut, einmal den Alltag hinter sich zu lassen.
Dafür gibt es die Möglichkeit auf Urlaubspflege.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Die Mindestpflegezeit von 6 Monaten muss erreicht sein.
Nicht in Anspruch genommene Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege können zusätzlich für Urlaubspflege ausgegeben werden.

Wer hat Anspruch auf Urlaubspflege?

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Urlaubspflege bzw. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Vorzüge der Urlaubspflege

Fortzahlung von Pflegegeld, wenn sich die Angehörigen eine Auszeit nehmen

Pflegeeinrichtungen mit Urlaubspflege

Alle unsere Pflegeheime bieten Verhinderungs- und Kurzzeitpflege an

Zu unseren Einrichtungen