Allgemeines zur (voll-)stationären Langzeitpflege

Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung (Pflegeheim) leben, erhalten monatliche Leistungen nach ihrem Pflegegrad. Dies gilt für die Kosten der Grundpflege, der sozialen Betreuung und der medizinischen Behandlungspflege. Diese sind bis zur Höhe des jeweiligen Pauschalbetrages abgedeckt.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen unabhängig vom Pflegegrad einen Eigenanteil innerhalb eines Hauses. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Kosten für die Versicherten führt.

 

Wer hat Anspruch auf Langzeitpflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Langzeitpflege.

Unsere Leistungen

  • Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität
  • Gymnastik und Gedächtnis anregende Spiele
  • Gemeinsame Aktivitäten
  • Feste
  • Täglich 3 ausgewogene Hauptmahlzeiten sowie Nachmittagskaffee mit Gebäck oder Obst
  • Auf Wunsch / bei Bedarf zusätzliche Zwischenmahlzeiten

Pflegeeinrichtungen mit Langzeitpflege

Alle unsere Pflegeheime bieten Langzeitpflege an

Zu unseren Einrichtungen